Emissionsüberwachung in der Schifffahrt

Die Abgasreinigung auf Seeschiffen mit Schwerölantrieben ist seit dem 1.1.2020 Pflicht. Die Emissionsüberwachung gliedert sich wie bei landgestützten Anwendungen und richtet sich nach dem Umfang der zu überwachenden Abgasanlagen. Mittels einer beheizten Gasentnahmesonde wird an einer geeigneten Stelle das Messgas entnommen und zur Vermeidung von störender Kondensatbildung über eine beheizte Messgasleitung zum Analysensystem geführt. Dieses System gliedert sich in zwei Funktionsstufen: Die erste Stufe ist das Aufbereitungssystem. Hierin befindet sich eine Messgaspumpe, welche die Gasprobe von der Entnahmesonde kontinuierlich in das Analysensystem fördert. Obligatorisch sorgt ein Feinfilter für die Entfernung eventuell vorhandener Partikel aus dem Gasstrom. Im zweistufigen Messgaskühler wird das Messgas ‚getrocknet‘, d.h. die im Gas enthaltene Feuchte wird durch unterschreiten des Taupunktes ausgefällt und mittels Kondensatpumpen entfernt. Hinter dem Kühler überwacht ein Feuchtefühler den richtigen Trocknungsgrad des Messgases, für welches nun nachfolgend in einem elektrisch überwachten Strömungsmesser die für den in der zweiten Stufe befindlichen Analysator korrekte Durchflussmenge einreguliert wird. Alle in diesem Analysensystem aufgeführten Komponenten und/ oder das gesamte System müssen nach MEPC.259(68) sowie MARPOL Annex VI getestet und zertifiziert sein. www.buehler-technologies.com



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